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§ 10 BGB-Vorstand / Vertretung der Kolpingsfamilie
Das Leitungsteam vertritt die Kolpingsfamilie nach innen und außen. Es ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Jeweils zwei Mitglieder des Leitungsteams vertreten den Verein gemeinschaftlich. Für die Beschlussfassung des Leitungsteams gelten die Regelungen über den Vorstand gemäß § 9 Absatz 3 entsprechend.