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§ 1 Name / Sitz / Rechtsform / Zugehörigkeit zum Kolpingwerk
(1 )Der Verein trägt den Namen Kolpingsfamilie Abensberg.
(2) Die Kolpingsfamilie Abensberg ist ein nicht eingetragener Verein.
(3) Sitz der Kolpingsfamilie Abensberg ist Abensberg.
(4) Die Kolpingsfamilie gehört dem Kolpingwerk Deutschland als selbstständige Untergliederung und damit zugleich dem Internationalen Kolpingwerk an. Die Kolpingsfamilie Abensberg ist Mitglied im Diözesanverband Regensburg.